Rechtliche Grundlagen Das Hamburger Kinderbetreuungsgesetz (Paragraphen 23 bis 25) sieht vor, dass die Sorgeberechtigten der Kinder einer Gruppe aus ihrer Mitte eine Elternvertretung und deren Stellvertretung für die Dauer eines Jahres wählen. Besteht eine Einrichtung aus mindestens drei Gruppen, bilden    die    gewählten    Vertreterinnen    und    Vertreter    den Elternausschuss. Die   Elternvertretung   bzw.   der   Elternausschuss   wählen   eine Vertretung          und          Stellvertretung          für          den Bezirkselternausschuss.        Die        Bezirkselternausschüsse entsenden Mitglieder in den Landeselternausschuss. Welche Rechte haben Eltern? Den    Eltern    sind    von    der    Kita    Einzelgespräche    mit    dem pädagogischen    Personal    anzubieten.    Themen    sind    der Entwicklungsstand      ihres      Kindes,      seine      besonderen Interessen   und   Vorlieben   und   geplante   Maßnahmen   der gezielten Förderung. Darüber    hinaus    soll    mindestens    zweimal    jährlich    auf Elternversammlungen    über    die    Entwicklung    der    Gruppe informiert   sowie   Gelegenheit   zur   Wahl   der   Elternvertretung gegeben werden. Welche Rechte haben Elternausschüsse? Elternvertretung      und      Elternausschuss      vertreten      die Interessen   der   Kinder   und   Sorgeberechtigten   gegenüber der    Kita    und    deren    Träger.    Sie    sind    von    der    Kita    zu informieren       und       anzuhören,       bevor       wesentliche Entscheidungen   getroffen   werden.   Dies   gilt   insbesondere für geplante Änderungen     der pädagogischen Konzeption und ihrer Umsetzung,     der räumlichen und sächlichen Ausstattung und     im Umfang der personellen Besetzung. Der     Bezirkselternausschuss     ist     vom     Bezirksamt     über wesentliche Fragen der Tagesbetreuung zu informieren und anzuhören.     Der     Landeselternausschuss     wird     von     der Behörde   für   Arbeit,   Soziales,   Familie   und   Integration   über alle    wesentlichen    Fragen    der    Tagesbetreuung    informiert und angehört. Wie erfahren Sie Näheres über diese Gremien? Unter www.lea-hamburg.de informiert der Landeselternausschuss über seine Aktivitäten und die Arbeit der Bezirkselternausschüsse.
In den Kitas werden regelmäßig  Elternvertreter*innen gewählt, die Sie auf den Aushängen in den Bereichen finden können
Elternvertretung und Elternausschuss
Das Hamburger Kinderbetreuungsgesetz (Paragraphen 23 bis 25) sieht vor, dass die Sorgeberechtigten der Kinder einer Gruppe aus ihrer Mitte eine Elternvertretung und deren Stellvertretung für die Dauer eines Jahres wählen. Besteht eine Einrichtung aus mindestens drei Gruppen, bilden die gewählten Vertreterinnen und Vertreter den Elternausschuss. Die   Elternvertretung   bzw.   der   Elternausschuss   wählen   eine   Vertretung   und   Stellvertretung   für   den Bezirkselternausschuss.       Die       Bezirkselternausschüsse       entsenden       Mitglieder       in       den Landeselternausschuss. Welche Rechte haben Eltern? Den   Eltern   sind   von   der   Kita   Einzelgespräche   mit   dem   pädagogischen   Personal   anzubieten. Themen   sind   der   Entwicklungsstand   ihres   Kindes,   seine   besonderen   Interessen   und   Vorlieben und geplante Maßnahmen der gezielten Förderung. Darüber   hinaus   soll   mindestens   zweimal   jährlich   auf   Elternversammlungen   über   die   Entwicklung der Gruppe informiert sowie Gelegenheit zur Wahl der Elternvertretung gegeben werden. Welche Rechte haben Elternausschüsse? Elternvertretung   und   Elternausschuss   vertreten   die   Interessen   der   Kinder   und   Sorgeberechtigten gegenüber   der   Kita   und   deren   Träger.   Sie   sind   von   der   Kita   zu   informieren   und   anzuhören,   bevor wesentliche Entscheidungen getroffen werden. Dies gilt insbesondere für geplante Änderungen     der pädagogischen Konzeption und ihrer Umsetzung,     der räumlichen und sächlichen Ausstattung und     im Umfang der personellen Besetzung. Der   Bezirkselternausschuss   ist   vom   Bezirksamt   über   wesentliche   Fragen   der   Tagesbetreuung   zu informieren    und    anzuhören.    Der    Landeselternausschuss    wird    von    der    Behörde    für    Arbeit, Soziales,   Familie   und   Integration   über   alle   wesentlichen   Fragen   der   Tagesbetreuung   informiert und angehört. Wie erfahren Sie Näheres über diese Gremien? Unter www.lea-hamburg.de informiert der Landeselternausschuss über seine Aktivitäten und die Arbeit der Bezirkselternausschüsse.
In den Kitas werden regelmäßig  Elternvertreter*innen gewählt, die Sie auf den Aushängen in den Bereichen finden können  Rechtliche Grundlagen
Elternvertretung und Elternausschuss
Rechtliche Grundlagen : Das Hamburger Kinderbetreuungsgesetz (Paragraphen 23 bis 25) sieht vor, dass die Sorgeberechtigten der Kinder einer Gruppe aus ihrer Mitte eine Elternvertretung und deren Stellvertretung für die Dauer eines Jahres wählen. Besteht eine Einrichtung aus mindestens drei Gruppen, bilden die gewählten Vertreterinnen und Vertreter den Elternausschuss. Die   Elternvertretung   bzw.   der   Elternausschuss   wählen   eine   Vertretung   und   Stellvertretung   für   den   Bezirkselternausschuss.   Die Bezirkselternausschüsse entsenden Mitglieder in den Landeselternausschuss. Welche Rechte haben Eltern? Den    Eltern    sind    von    der    Kita    Einzelgespräche    mit    dem    pädagogischen    Personal    anzubieten.    Themen    sind    der Entwicklungsstand    ihres    Kindes,    seine    besonderen    Interessen    und    Vorlieben    und    geplante    Maßnahmen    der    gezielten Förderung. Darüber   hinaus   soll   mindestens   zweimal   jährlich   auf   Elternversammlungen   über   die   Entwicklung   der   Gruppe   informiert   sowie Gelegenheit zur Wahl der Elternvertretung gegeben werden. Welche Rechte haben Elternausschüsse? Elternvertretung   und   Elternausschuss   vertreten   die   Interessen   der   Kinder   und   Sorgeberechtigten   gegenüber   der   Kita   und deren   Träger.   Sie   sind   von   der   Kita   zu   informieren   und   anzuhören,   bevor   wesentliche   Entscheidungen   getroffen   werden.   Dies gilt insbesondere für geplante Änderungen     der pädagogischen Konzeption und ihrer Umsetzung,     der räumlichen und sächlichen Ausstattung und     im Umfang der personellen Besetzung. Der   Bezirkselternausschuss   ist   vom   Bezirksamt   über   wesentliche   Fragen   der   Tagesbetreuung   zu   informieren   und   anzuhören. Der   Landeselternausschuss   wird   von   der   Behörde   für   Arbeit,   Soziales,   Familie   und   Integration   über   alle   wesentlichen   Fragen der Tagesbetreuung informiert und angehört. Wie erfahren Sie Näheres über diese Gremien? Unter www.lea-hamburg.de informiert der Landeselternausschuss über seine Aktivitäten und die Arbeit der Bezirkselternausschüsse.
In den Kitas werden regelmäßig  Elternvertreter*innen gewählt, die Sie auf den Aushängen in den Bereichen finden können
Elternvertretung und Elternausschuss